
Von Unmöglichkeit spricht man im Schuldrecht, wenn die Leistung nicht mehr erbracht werden kann. Objektiv ist die Unmöglichkeit dabei, wenn nicht nur der Schuldner die Leistung nicht mehr erbringen kann, sondern niemand. Je nachdem ob die Unmöglichkeit vor oder nach Vertragsschluss eintritt, wird zwischen der anfänglichen und der nachträgliche...
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